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Renault Master

Profitieren Sie von seiner Vielseitigkeit

Der Renault Master wurde speziell für Sie als Gewerbetreibenden entworfen. Mit seiner einstellbaren Fahrposition, ergonomischen Bedienelementen, vielen zugänglichen Ablagebereichen, und vielen weiteren Möglichkeiten kombiniert er das Geschäft hervorragend mit Fahrvergnügen. Besonders bei längeren Fahrten kann der Renault Master besonders Punkten. Der geräumige, einladende und bequeme Innenraum gewährleistet maßgeschneiderten Komfort. Dank seiner zahlreichen Einstellungen können Sie Ihren Sitz und die Höhe des Lenkrads beeinflussen und somit Ihren Fahrkomfort verbessern. Optimale Sichtbarkeit und ergonomische Bedienelemente sind ein weitere Highlight.

Auch Ihre Mitfahrer profitieren vom Komfort des Renault Master. Sie genießen Sitze mit über 65 cm Beinfreiheit. Die verbesserte Schalldämmung und die Klimaanlage im Fahrgastraum tragen zusätzlich zum Wohlbefinden bei.

Sicherheit am Arbeitsplatz hat beim Master höchste Priorität. Deshalb verfügt der neue Master über zahlreiche innovative, z.T. optionale Assistenzsysteme, die den Fahrer in kritischen Situationen bestens unterstützen.

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Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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